Vorsteuerabzug bereits im Zeitpunkt der Leistungserbringung

Gemäß Art. 167 Mehrwertsteuerrichtlinie (MwstSyst-RL) entsteht das Recht auf Vorsteuerabzug, wenn der Anspruch auf die abziehbare Steuer entsteht. Art, 63 MwstSyst-RL regelt, dass dieser Anspruch dann entsteht, wenn die betreffende Lieferung bewirkt bzw. die betreffende Dienstleistung ausgeführt wird. Zusätzlich ist für einen Vorsteuerabzug noch das Vorliegen einer ordnungsgemäßen Rechnung notwendig.

 

Steuerfreie SEG-Zulage an Ordinationshilfen

Ein Kinderarzt zahlte an seine Ordinationsgehilfen eine steuerfreie „Infektionszulage“ im Sinne einer Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulage (SEG-Zulage) in kollektivvertraglicher Höhe aus und wurde diese steuerfreie Zahlung vom Finanzamt Österreich nicht anerkannt. Das Finanzamt Österreich war der Meinung, dass keine Tätigkeit vorliegt, welche eine Gefahrenzulage rechtfertigen würde.

 

Unfall im Stiegenhaus eines Miethauses – kein geschützter Wegunfall

Die betreffende Person verließ ihre Wohnung, um sich zu ihrer Dienststelle zu begeben und verletzte sich dabei im allgemein zugänglichen Teil des Stiegenhauses.