In der gegenständlichen Causa war ein selbstständig vertretungsbefugtes Vorstandsmitglied einer Aktiengesellschaft (AG) auch zu 20,00 % an der Gesellschaft beteiligt.
Dieses Vorstandsmitglied tätigte innerhalb von drei Kalenderjahren diverse Spekulationsgeschäfte, welche bei der AG zu einem Gesamtverlust von ca. 1,70 Millionen führten. Diese Spekulationsgeschäfte wurden ausschließlich durch das Vorstandsmitglied veranlasst. Die AG forderte vom Vorstandsmitglied keinen Schadenersatz.
Das an der AG beteiligte Vorstandsmitglied hatte im Namen der AG sorgfalts- und satzungswidrig riskante Spekulationsgeschäfte durchgeführt und dadurch Verluste bewirkt. Fordert die AG keinen Schadenersatz vom Vorstand, liegt in diesem Fall eine verdeckte Ausschüttung vor.
VwGH vom 24.02.2026, Ra 2023/13/0185
Wird eine Tätigkeit im Rahmen einer Gewerbeberechtigung ausgeübt, so schließt die aus der Innehabung dieser Gewerbeberechtigung folgende Pflichtversicherung nach § 2 Abs 1 Z 1 GSVG (SVS) eine Pflichtversicherung als freier Dienstnehmer nach § 4 Abs 4 ASVG (ÖGK) aus.
In diesem Fall ist es nicht notwendig, dass der Umfang einer Gewerbeberechtigung voll ausgeschöpft wird, sondern die Gewerbeberechtigung nur zu einem Teil des Berechtigungsumfanges genutzt wird.
VwGH vom 20.11.2025, Ro 2025/08/0004
Ein Arbeitnehmer macht gegenüber dem Insolvenz-Entgelt-Fonds eine Urlaubsersatzleistung für einen mehr als drei Jahre zurückliegenden Urlaubsanspruch geltend. Dieser Urlaubsanspruch ist unionsrechtlich nicht verjährt, da die Aufforderung des Arbeitgebers zum Urlaubsverbrauch nicht erfolgte.
Die Tatsache, dass der Urlaubsanspruch unionsrechtlich noch nicht verjährt ist, bedeutet nicht, dass der Anspruch nach dem Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz (IESG) gesichert ist.
OGH vom 30.09.2025, 8 ObS 1/25t