Mit Schreiben vom 26.04.2023 haben wir Sie darüber informiert, dass für Kleinst- und Kleinunternehmer, welche im Kalenderjahr 2022 einen Jahresumsatz zwischen EUR 10.000,00 und EUR 400.000,00 erwirtschaftet haben, die Möglichkeit besteht die Energiekostenpauschale zu beantragen.
Von der Antragstellung ausgenommen sind unter anderem Angehörige der freien Berufe (z.B.: Architekten, Rechtsanwälte, Ärzte, Notare, etc.) landwirtschaftliche Betriebe und Unternehmen aus den Sektoren Energie, Finanz- und Versicherungswesen.
Aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen ist es Parteienvertretern nicht gestattet für deren Klienten einen Antrag auf Zuspruch der Energiekostenpauschale zu stellen, weshalb die Beantragung derselben durch das Unternehmen bzw. den Klienten selbst zu erfolgen hat.
In diesem Zusammenhang dürfen wir auf unser Schreiben vom 26.04.2023 verweisen, aus welchem Sie alle erforderlichen Details zum Online-Selbstcheck sowie zur Beantragung der Energiekostenpauschale entnehmen können.
Die Beantragung der Energiekostenpauschale ist im Zeitraum von 08.08.2023 bis zum 30.11.2023 unter Verwendung des Unternehmensserviceportals (USP) möglich.