Was sind Fixkosten?
· Geschäftsraummieten oder Pachtzahlungen, wenn die Zahlungen in unmittelbarem Zusammenhang mit der operativen Tätigkeit des Unternehmens stehen
· Betriebliche Versicherungsprämien
· Zinsen für Kredite und Darlehen, soweit diese nicht an verbundene Unternehmen weitergegeben wurden
· Finanzierungskostenanteile (Zinskomponenten) von Leasingraten
· Betriebliche Lizenzgebühren
· Strom, Gas und Telekommunikationskosten
· Aufwendungen für sonstige vertraglich betriebsnotwendige Zahlungen (ohne Personal)
· Personalkosten, wenn diese ausschließlich für die Bearbeitung von krisenbedingten Stornierungen und Umbuchungen anfallen
· Angemessener Unternehmerlohn
Höhe des Fixkostenzuschusses:
· Umsatzausfall 40,00 % - 60,00 % Zuschuss 25,00 %
· Umsatzausfall 60,00 % - 80,00 % Zuschuss 50,00 %
· Umsatzausfall 80,00 % - 100,00 % Zuschuss 75,00 %
Die Berechnung des Umsatzausfalles erfolgt entweder durch einen Vergleich der Umsätze des 2. Quartals 2020 mit den Umsätzen des 2. Quartals 2019, oder wahlweise zusammenhängende Monate zwischen 16.03.2020 und 15.09.2020. Idealerweise wird für die Beurteilung der Vorgangsweise (welche Vergleichszeiträume werden der Berechnung zu Grunde gelegt) eine Vergleichsrechnung angestellt.