Unter nachfolgendem Link finden Sie den Online-Selbstcheck, welcher seit 17.04.2023 zur Verfügung steht. Anhand des Selbstchecks können Sie prüfen, ob Ihnen bzw. Ihrer Unternehmung die Energiekostenpauschale zusteht.
Link: https://www.energiekostenpauschale.at/#selbst-check
Für die Durchführung und Finalisierung des Selbstchecks müssen Sie kumulativ, das heißt alle nachfolgenden Voraussetzungen, erfüllen.
- Sie müssen eine Handysignatur oder ID Austria haben
- Sie müssen beim Unternehmerserviceportal (USP) registriert sein
- Sie müssen den ÖNACE Code Ihrer Branche kennen und angeben (Dieser Code kann im Unternehmerserviceportal (USP) abgerufen werden)
Erfüllen Sie alle drei Voraussetzungen, so können Sie den Online-Selbstcheck (siehe Link) erfolgreich durchführen und abschließen.
Sollten Sie eine oder mehrere der vorgenannten Voraussetzungen nicht erfüllen, sind diese von Ihnen zuvor zu schaffen.
Leider ist es uns als Parteienvertreter aufgrund gesetzlicher Bestimmungen nicht gestattet für Sie bzw. Ihre Unternehmung diesen Online-Selbstcheck durchzuführen und den nachfolgenden Antrag auf Zuspruch der Energiekostenpauschale zu stellen.
Sollten Sie im Zusammenhang mit dem Online-Selbstcheck oder der Schaffung der vorgenannten Voraussetzungen Fragen haben, so wenden Sie sich bitte an unsere Gesellschaft namentlich an Frau Anna-Elisabeth Hubmann, MSc. oder Herrn Mag. Stephan Hubmann.
Nach Abschluss eines positiven Online-Selbstchecks ist von Ihnen der Antrag für den Zuspruch der Energiekostenpauschale im Unternehmerserviceportal (USP) zu stellen.
Für etwaige Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich jederzeit gerne zur Verfügung.