Eine Vertreterpauschale kann vom Dienstnehmer nur dann beansprucht werden, wenn er tatsächlich eine Außendiensttätigkeit erbringt, deren vorrangiges Ziel das Herbeiführen von Geschäftsabschlüssen für den Arbeitgeber ist.
(RZ 406 Lohnsteuerrichtlinien 2002, VwGH 27.04.2017, Ra 2015/15/0072)