Ab 01.07.2020 gibt es unabhängig vom Finanzamt Österreich ein eigenes Finanzamt für Großbetriebe.
Die bisherigen Abteilungen für Großbetriebsprüfungen bleiben als Dienststellen des Finanzamts für Großbetriebe bestehen.
Ab 01.07.2020 werden die derzeit bestehenden Zollämter zu einem Zollamt Österreich zusammengefasst.
Die bisherigen Zollämter bleiben als Dienststellen des Zollamtes Österreich bestehen.
Des Weiteren gibt es ab 01.07.2020 ein einheitlich für Österreich zuständiges Amt für Betrugsbekämpfung.
In diesem Amt werden die derzeit existente Finanzpolizei, Steuerfahndung und Finanzstrafbehörde zusammengefasst. Die derzeit existenten regionalen Standorte der Finanzpolizei etc. sollen bestehen bleiben.
Ändert ein Steuerpflichtiger seinen Wohnsitz und/oder seinen Firmensitz kommt es ob der Einheitlichkeit des Finanzamtes Österreich nicht mehr zur Vergabe einer neuen (anderen) Steuernummer.
Die bestehenden Steuernummern bleiben unverändert.
Eine Neuvergabe der Steuernummer findet nur mehr dann statt, wenn der Steuerpflichtige ob seiner Größe vom Finanzamt Österreich in die Zuständigkeit des Finanzamtes für Großbetriebe fällt oder umgekehrt.