Wird von einer Privatstiftung eine Zuwendung an einen Begünstigten in Form der unentgeltlichen Übertragung von Investmentfondsanteilen des Altvermögens getätigt, so entsteht beim Begünstigten durch die Zuwendung Neuvermögen.
VwGH vom 27.01.2026, Ro 2024/15/0023