Wochengeld nach GSVG

Der Anspruch auf Wochengeld nach dem GSVG hängt nicht allein von der Pflichtversicherung in der Krankenversicherung, sondern auch von der tatsächlichen Ausübung einer Erwerbstätigkeit bei Eintritt des Versicherungsfalls der Mutterschaft ab.

 

Wenn eine Selbstständige zum Zeitpunkt des Eintritts des Versicherungsfalls der Mutterschaft nach § 2 Abs 1 Z 1 GSVG pflichtversichert ist, aber die tatsächliche Erwerbstätigkeit rund 2 Monate vor Eintritt des Versicherungsfalls eingestellt hat, so besteht kein Anspruch auf Wochengeld nach GSVG.

 

OLG Wien vom 27.10.2025, 9 RS 53/25t