Räumt der Eigentümer eines mit einem Altgebäude bebauten Grundstückes jemandem ein Baurecht gegen einen laufenden Baurechtszins ein und soll zur Ausübung des Baurechts dieses Altgebäude entschädigungslos abgerissen werden, so stellen die seinerzeitigen Anschaffungskosten dieses Altgebäudes Werbungkosten dar.