Verzicht auf Schadenersatz gegenüber Geschäftsführer

In der gegenständlichen Causa war ein selbstständig vertretungsbefugtes Vorstandsmitglied einer Aktiengesellschaft (AG) auch zu 20,00 % an der Gesellschaft beteiligt.

Dieses Vorstandsmitglied tätigte innerhalb von drei Kalenderjahren diverse Spekulationsgeschäfte, welche bei der AG zu einem Gesamtverlust von ca. 1,70 Millionen führten. Diese Spekulationsgeschäfte wurden ausschließlich durch das Vorstandsmitglied veranlasst. Die AG forderte vom Vorstandsmitglied keinen Schadenersatz.

Das an der AG beteiligte Vorstandsmitglied hatte im Namen der AG sorgfalts- und satzungswidrig riskante Spekulationsgeschäfte durchgeführt und dadurch Verluste bewirkt. Fordert die AG keinen Schadenersatz vom Vorstand, liegt in diesem Fall eine verdeckte Ausschüttung vor.

VwGH vom 24.02.2026, Ra 2023/13/0185