Unternehmerische Tätigkeit einer Miteigentumsgemeinschaft (Hausgemeinschaft)

Eine unternehmerische Tätigkeit einer Miteigentumsgemeinschaft (Hausgemeinschaft) liegt vor, wenn die Miteigentumsgemeinschaft (Hausgemeinschaft) nach außen hin in Erscheinung tritt.

Die Miteigentumsgemeinschaft (Hausgemeinschaft) tritt dann nach außen in Erscheinung, wenn sie an Dritte oder auch nur an einzelne Miteigentümer vermietet.

Im Gegensatz dazu ist keine unternehmerische Tätigkeit gegeben, wenn schlichtes Miteigentum vorliegt und alle Miteigentümer das Objekt selbst bewohnen und keine Vermietung an Dritte erfolgt. Dies deshalb, da die Zahlungen der Miteigentümer untereinander nicht im Zuge eines Leistungsaustausches (keine Vermietungstätigkeit) erfolgen und ohne Leistungsaustausch keine unternehmerische Tätigkeit begründet werden kann.

Umsatzsteuer aktuell, Nr. 232/Juni 2024