Bei einem Unfall mit einem E-Scooter auf dem Arbeitsweg handelt es sich laut aktueller Rechtsprechung um keinen von der Unfallversicherung geschützten Wegunfall, da der Gesetzgeber einen E-Scooter weder als allgemein übliches noch sicher handhabbares Verkehrsmittel ansieht.
Dies deshalb, da ein sicheres Fahren mit einem E-Scooter nicht gewährleistet ist und demzufolge nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung steht.