Im Rahmen des Budgetbegleitgesetzes 2025 wurde im Zusammenhang mit der Besteuerung von Immobilienverkäufen der sogenannte Umwidmungszuschlag neu eingeführt. Durch diesen Umwidmungszuschlag soll eine durch Umwidmung entstandene außergewöhnliche Wertsteigerung von Grundstücken in die Besteuerung miteinfließen.
Der Umwidmungszuschlag kommt dann zur Anwendung, wenn Grundstücke, welche nach dem 31.12.2024 erstmalig von Freiland in Bauland umgewidmet wurden, nach dem Stichtag 30.06.2025 verkauft werden.