Umsatzsteuerbefreiung von Aufsichtsratsvergütungen

Der § 6 Abs. 1 Z 9 UStG 1994 normiert, dass jegliche Vergütungen an Mitglieder eines Aufsichtsrates umsatzsteuerbefreit sind. Bei dieser Befreiung handelt es sich einerseits um eine sachliche und andererseits um eine persönliche Befreiung, welche zwingend bedingt, dass die Vergütungen direkt an das Aufsichtsratsmitglied ausbezahlt werden müssen.

Werden jedoch von einer Konzernmuttergesellschaft Mitarbeiter (zB: deren Vorstandsmitglieder) in den Aufsichtsrat ihrer Tochtergesellschaft entsandt und wird das hiefür dem Aufsichtsratsmitglied zustehende Entgelt von der Konzernmutter der Tochtergesellschaft vergütet, liegt kein steuerfreier, sondern ein umsatzsteuerpflichtiger Vorgang vor.

Erst die Direktzahlung an das Aufsichtsratsmitglied, unabhängig davon, ob die Direktzahlung die Konzernmutter oder die Tochtergesellschaft leistet, unterliegt wieder der Steuerbefreiung gem. § 6 Abs. 1 Z 9 UStG 1994.

Umsatzsteuer aktuell, Nr. 232/Juni 2024