Werden jedoch von einer Konzernmuttergesellschaft Mitarbeiter (zB: deren Vorstandsmitglieder) in den Aufsichtsrat ihrer Tochtergesellschaft entsandt und wird das hiefür dem Aufsichtsratsmitglied zustehende Entgelt von der Konzernmutter der Tochtergesellschaft vergütet, liegt kein steuerfreier, sondern ein umsatzsteuerpflichtiger Vorgang vor.
Erst die Direktzahlung an das Aufsichtsratsmitglied, unabhängig davon, ob die Direktzahlung die Konzernmutter oder die Tochtergesellschaft leistet, unterliegt wieder der Steuerbefreiung gem. § 6 Abs. 1 Z 9 UStG 1994.
Umsatzsteuer aktuell, Nr. 232/Juni 2024