Pflichtversicherung freier Dienstnehmer

Wird eine Tätigkeit im Rahmen einer Gewerbeberechtigung ausgeübt, so schließt die aus der Innehabung dieser Gewerbeberechtigung folgende Pflichtversicherung nach § 2 Abs 1 Z 1 GSVG (SVS) eine Pflichtversicherung als freier Dienstnehmer nach § 4 Abs 4 ASVG (ÖGK) aus.

In diesem Fall ist es nicht notwendig, dass der Umfang einer Gewerbeberechtigung voll ausgeschöpft wird, sondern die Gewerbeberechtigung nur zu einem Teil des Berechtigungsumfanges genutzt wird.

VwGH vom 20.11.2025, Ro 2025/08/0004