NOVA-Vergütung beim Verbringen eines KFZ ins Ausland
Hat ein österreichischer Zulassungsbesitzer eines bei einer österreichischen Leasinggesellschaft geleasten und in Österreich zum Verkehr zugelassenen Kraftfahrzeuges zB: in Deutschland einen Verkehrsunfall, der einen Totalschaden am Kraftfahrzeug zur Folge hatte und wird daraus folgend der Leasingvertrag beendet und das Kraftfahrzeug von der Leasinggesellschaft (Fahrzeugeigentümerin) an einen österreichischen KFZ-Händler verkauft, der das Kraftfahrzeug zB: nach Polen veräußert, so steht dem (ehemaligen) Leasingnehmer keine Vergütung der Normverbrauchsabgabe (NOVA) zu.
Dem ehemaligen Leasingnehmer wäre die Normverbrauchsabgabe nur zu vergüten gewesen, wenn er von der Leasinggesellschaft das Kraftfahrzeug käuflich erworben und dieses in weiterer Folge selbst nach Polen verkauft hätte.