Nachweis der Steuerbefreiung bei innergemeinschaftlichen Lieferungen

Im gegenständlichen Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes (BFG) wurden die strengen Anforderungen im Zusammenhang mit der Nachweiserbringung des Vorliegens einer steuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferung verdeutlicht.

Vor allem ist es unerlässlich, dass Transportbelege wie insbesondere Ausfuhrnachweise, Rechnungen und Buchhaltungsunterlagen ordnungsgemäß geführt und aufbewahrt werden.

Des Weiteren ist das Vorliegen der UID-Nummer des Abnehmers ein zentraler Bestandteil des Nachweises einer innergemeinschaftlichen Lieferung.

Ungewöhnliche Geschäftspraktiken, wie zum Beispiel die Barzahlung der Rechnung im Zusammenhang mit einer innergemeinschaftlichen Lieferung, sollten vermieden werden, da diese ungewöhnlichen Praktiken Zweifel an der Glaubwürdigkeit des Rechtsgeschäftes wecken können.

BFG vom 20.08.2024, RV/7103385/2022