Ziel war es, die Leistung der Mitarbeiter zu steigern und damit zu einer besseren Rentabilität des Unternehmens beizutragen. Strittig war die umsatzsteuerrechtliche Behandlung dieser Mitarbeitergutscheine im Rahmen dieses Belohnungssystems.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) beurteilte die unentgeltliche Ausgabe von Einkaufsgutscheinen an Mitarbeiter im Rahmen dieses Belohnungssystems als eine Steigerung der Leistung der Mitarbeiter und damit als Steigerung des reibungslosen Funktionierens sowie der Rentabilität des Unternehmens. Sohin erfolgte diese Erbringung von Dienstleistungen (Ausgabe der Gutscheine) nicht für unternehmensfremde Zwecke und ist eine Eigenverbrauchsbesteuerung nicht anzuwenden.
EuGH 17.11.2022, C-607/20