Ein derartiges Verzeichnis ist ein Fahrtenbuch, welches jedenfalls folgende Informationen zu enthalten hat.
Datum
Uhrzeit
Ort & Postleitzahl
KM-Stand/Beginn der Fahrt
KM-Stand/Ende der Fahrt
KM-Firmenfahrten
KM-Privatfahrten
Ursache der Fahrt
Auflistung der Kunden inkl. Adressangaben
Wird durch ein gesetzeskonform geführtes Fahrtenbuch dokumentiert, dass der Umfang der Privatfahrten jährlich geringer als 6.000 Kilometer ist, hat das Finanzamt Österreich den Ansatz eines halben Sachbezuges zuzulassen.
BFG 29.9.2022, Rv/5100762/2020