Der Abgabenbescheid ist als Grundlage für die Prüfung der Verschuldensfrage im Haftungsverfahren heranzuziehen.
Dem Bundesfinanzgericht (BFG) ist es daher im Haftungsverfahren untersagt, die Rechtmäßigkeit der vom Finanzamt mit dem Abgabenbescheid festgesetzten Abgabe in Frage zu stellen.
VwGH 05.10.2023, Ra 2023/13/0060