Haftungsverfahren – Bindung an Abgabenbescheide

Basiert ein Haftungsbescheid auf einem Abgabenbescheid, welchen das Finanzamt Österreich als Grundlage für die Ausfertigung eines Haftungsbescheides herangezogen hat, so ist im Haftungsverfahren von der Richtigkeit des Abgabenbescheides und der damit verbundenen Abgabenfestsetzung auszugehen.

Der Abgabenbescheid ist als Grundlage für die Prüfung der Verschuldensfrage im Haftungsverfahren heranzuziehen.

Dem Bundesfinanzgericht (BFG) ist es daher im Haftungsverfahren untersagt, die Rechtmäßigkeit der vom Finanzamt mit dem Abgabenbescheid festgesetzten Abgabe in Frage zu stellen.

VwGH 05.10.2023, Ra 2023/13/0060