Haftung des Geschäftsführers bei mangelhafter Kontrolle der Personalverrechnerin

Wenn der Geschäftsführer einer GmbH seine abgabenrechtlichen Pflichten auf eine andere Person überträgt, wird er dadurch nicht von seiner Verantwortung befreit, sondern treffen ihn Auswahl- und Kontrollpflichten, deren Verletzung Haftungsfolgen auslösen kann.

Der Geschäftsführer hat die Tätigkeit der von ihm beauftragten Person in solchen Abständen zu überprüfen, die es ausschließen, dass die Verletzung abgabenrechtlicher Pflichten, insbesondere abgabenrechtlicher Zahlungspflichten, verborgen bleibt.

Bezog sich die Prüfung des Geschäftsführers jedoch nur auf die Summe, nicht aber auch auf die Zusammensetzung der Beträge, so erfolgte damit keine Prüfung, ob der an die Personalverrechnerin übertragene Aufgabenbereich von dieser ordnungsgemäß wahrgenommen wurde.

VwGH 21.06.2024, Ra 2023/13/0040