Geplante steuerfreie Mitarbeiterprämie für das Kalenderjahr 2025

Die Bundesregierung hat angekündigt, dass für das Kalenderjahr 2025 die Möglichkeit geschaffen werden soll, dass Arbeitgeber ihren Mitarbeitern eine steuerfreie Mitarbeiterprämie von bis zu EUR 1.000,00 gewähren können.

Die Mitarbeiterprämie soll, wie bereits in den Jahren zuvor, eine zusätzliche Zahlung darstellen, welche üblicherweise nicht gewährt wird, sodass diese keine Abgeltung von Bonuszahlungen, Gehaltserhöhungen oder Leistungsvereinbarungen darstellen darf.

Entgegen den Bestimmungen des Kalenderjahres 2024 soll die Gewährung einer steuerfreien Mitarbeiterprämie im Kalenderjahr 2025 nicht mehr von einer Ermächtigung im Kollektivvertrag bzw. einer Betriebsvereinbarung abhängig gemacht werden.

Darüber hinaus soll es möglich sein, auch nur einzelnen Mitarbeitern eine Mitarbeiterprämie zu gewähren. Wird jedoch bei der Gewährung nach Mitarbeitern bzw. der Höhe nach differenziert, so muss diese unterschiedliche Behandlung betrieblich begründet oder sachlich gerechtfertigt sein.

Sobald die Mitarbeiterprämie für das Kalenderjahr 2025 vom Gesetzgeber umgesetzt wurde, werden wir Sie über die konkreten gesetzlich verankerten Voraussetzungen gesondert informieren.