Geltendmachung von Ansprüchen einer GmbH durch Minderheitsgesellschafter gegen GmbH-Gesellschafter

Sollten die Geschäftsführer einer GmbH wegen Befangenheit die GmbH gegen deren Gesellschafter nicht vertreten können, dürfen Minderheitsgesellschafter, welche eine Beteiligung von zu mindestens 10% an der GmbH haben, die Ansprüche der GmbH gegen deren Gesellschafter direkt geltend machen. OGH 17.01.2024, 6 Ob 228/23g