Noch nicht abgeschlossene Feststellungsverfahren sind ebenfalls unter noch nicht abgewickelte Rechtsverhältnisse mit Dritten zu subsumieren und gilt demzufolge die Zustellung der noch auszufertigen Feststellungsbescheide an die Personengesellschaft als wirksam zugestellt.
VwGH 18.06.2024, Ra 2023/13/0187