Frist für die Aufgabe des Hauptwohnsitzes im Zusammenhang mit der Hauptwohnsitzbefreiung

Bei der Veräußerung eines Grundstückes, welches dem Veräußerer bis zum Zeitpunkt der Veräußerung ebenfalls als Hauptwohnsitz diente, kommt die Hauptwohnsitzbefreiung dann zur Anwendung, wenn im Zuge der Veräußerung der Hauptwohnsitz am veräußerten Grundstück aufgegeben wird und die weiteren Voraussetzungen gem. § 30 Abs 2. Z 1 EStG 1988 Anwendung finden.

Steht zum Veräußerungszeitpunkt des Hauptwohnsitzes bereits fest, dass der Hauptwohnsitz gewechselt wird, kommt dem Veräußerer für die Beschaffung eines neuen Hauptwohnsitzes eine angemessene Frist zu, welche je nach Einzelfall festgelegt wird. Wenn die Beschaffung des neuen Hauptwohnsitzes längere Zeit andauert, kann diese Frist auch für mehr als 1 Jahr gewährt werden.

VwGH 22.02.2024, Ra. 2022/13/0091 iVm. § 30 Abs. 2 Z 1 EStG 1988