Forderungsverzicht des Arbeitgebers

Verzichtet der Arbeitgeber auf eine uneinbringliche Forderung gegenüber einer GmbH, die sich im Eigentum eines seiner Mitarbeiter befindet, um diesen Mitarbeiter als besonders wichtigen Dienstnehmer zu halten, so liegt im vollen Umfang (Nominalbetrag der Forderung) eine lohnsteuerpflichtige Vorteilszuwendung gegenüber diesem Mitarbeiter vor.

 

VwGH vom 09.04.2026, Ra 2025/13/0043