Erhöhung der Zuverdienstgrenze für Studierende ab 01.01.2025

Ab 01.01.2025 beträgt die Zuverdienstgrenze für Studierende EUR 17.212,00 jährlich. Dies bedeutet, dass Studierende jährlich bis zu einem Betrag in der Höhe von EUR 17.212,00 dazu verdienen dürfen ohne dass der Anspruch auf Familienbeihilfe verloren geht.

§ 5 FLAG iVm. BGBl. II Nr. 314/2024