Liegen Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit vor, so unterliegen diese dem Dienstgeberbeitrag (DB) und dem Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag (DZ).
Der Umstand, dass die nicht wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführer in Bezug auf ihre Management Tätigkeiten nie Weisungen erhalten haben, ist für die Beurteilung, ob eine Weisungsgebundenheit besteht, nicht von Relevanz.
Vielmehr ist ausschlaggebend, ob die grundsätzliche Möglichkeit besteht, z.B.: anhand der Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages, Weisungen an den Gesellschafter-Geschäftsführer zu erteilen.
VwGH vom 05.03.2025, Ra 2023/15/0074