Bonuszahlung trotz fehlerhafter Zielvereinbarung

Im gegenständlichen Fall wurde zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer im Dienstvertrag vereinbart, dass der Arbeitnehmer einen zielabhängigen Jahresbonus erhält, wenn dieser eine gewisse Bedingung (Jahresziel) erreicht. Wie hoch dieses Jahresziel ist, sollte laut Dienstvertrag noch zu einem späteren Zeitpunkt festgelegt werden.

 

 

In weiterer Folge verweigerte der Arbeitgeber die Festlegung von Zielen für den Jahresbonus, dies trotz mehrmaliger Intervention durch den Arbeitnehmer.

 

Diese vertragswidrige Vorgangsweise des Arbeitgebers führt dazu, dass der Arbeitnehmer einen Anspruch auf den vollen Bonus hat.

 

OLG Wien vom 29.04.2025, 8 Ra 89/24b