Berücksichtigung von Gewinnausschüttungen an Gesellschafter-Geschäftsführer

Wenn ein Gesellschafter-Geschäftsführer neben seinem Geschäftsführerbezug auch aus seiner Gesellschafterstellung resultierende Gewinnausschüttungen bezieht, sind diese Einkünfte aus Kapitalvermögen (Gewinnausschüttung) neben den Einkünften aus selbstständiger Tätigkeit (Geschäftsführerbezüge) bei der Beurteilung der Überschreitung der Versicherungsgrenze gemäß § 4 Abs 1 Z 5 GSVG zu berücksichtigen und auch in die Beitragsgrundlage einzubeziehen.

In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass die Tätigkeit als Liquidator einer Gesellschaft, gleich wie die Tätigkeit als Geschäftsführer, eine aus der Organstellung einer Gesellschaft resultierende Erwerbstätigkeit darstellt und eine betriebliche Tätigkeit nach § 2 Abs 1 Z 4 GSVG begründet.

VwGH vom 02.07.2024, Ro 2023/08/0006