Diese beschleunigte Gebäudeabschreibung für neu erbaute Wohngebäude, welche mindestens dem Gebäudestandard „Bronze“ laut „Klimaaktiv Kriterienkatalog“ zu entsprechen haben und welche im Zeitraum 01.01.2024 bis 31.12.2026 fertiggestellt werden müssen, beträgt im Jahr der erstmaligen Berücksichtigung 4,50 % der Anschaffungskosten.
Im zweiten Jahr beträgt die beschleunigte Gebäudeabschreibung 3,00 % der Anschaffungskosten und in den Folgejahren jeweils 1,50 % der Anschaffungskosten (§ 8 Abs. 1 EStG 1988 u. § 16 Abs 1 Z 8 lit d EStG 1988).
Die Definition des Gebäudestandards „Bronze“ ist dem „Klimaaktiv Kriterienkatalog“ des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie zu entnehmen, welcher sich auf der Homepage des Ministeriums befindet.
§ 124 Z 451 EStG 1988