Aussetzung der Anpassung von Familienleistungen

Der Kinderabsetzbetrag, das Kinderbetreuungsgeld, der Mehrkindzuschlag, die Familienbeihilfe sowie der Familienzeitbonus werden im Kalenderjahr 2026 nicht valorisiert und bleiben die im Kalenderjahr 2025 festgelegten Werte sohin unverändert aufrecht.