Eine Dienstnehmerin (Krankenschwester) wurde wegen des unerlaubten Datenzugriffs durch ihre Arbeitskollegen in ihrem Grundrecht auf Geheimhaltung schutzwürdiger personenbezogener Daten verletzt. Diese Verletzung hatte mehrere Gerichtsverfahren der Dienstnehmerin (Krankenschwester) gegen ihren Arbeitgeber (Krankenhaus) zur Folge.