Unfallschaden bei einer Dienstreise

Im gegenständlichen Fall absolvierte ein Dienstnehmer beruflich veranlasste Fahrten (Dienstreisen) stets mit seinem privaten PKW und erhielt dafür vom Arbeitgeber das gesetzliche Kilometergeld erstattet.

Bei einer dieser Dienstreisen kam es zu einem Unfall des Dienstnehmers, welcher einen Sachschaden am privaten PKW des Dienstnehmers zur Folge hatte. Dieser Sachschaden wurde dem Dienstnehmer vom Dienstgeber ersetzt.

Der Ersatz dieses Sachschadens durch den Dienstgeber stellt einen steuerpflichtigen Arbeitslohn (Lohnsteuer- und Lohnnebenkostenpflicht) dar.

VwGH vom 10.04.2026, Ra 2023/13/0004