Eigenmächtiger Urlaubsantritt

Im gegenständlichen Fall hat ein Lehrling ein Urlaubsansuchen mit seinem Ausbilder mündlich besprochen, es aber verabsäumt den Urlaub in der im Betrieb verwendeten App einzutragen. Eine reine mündliche Absprache mit dem Ausbilder reicht nicht aus, um von einer Urlaubsvereinbarung im Sinne des § 4 Abs 1 UrlG (Urlaubsgesetz) mit dem Lehrberechtigten auszugehen.

Der Lehrling blieb in weiterer Folge zwei Wochen dem Lehrplatz fern und liegt hiebei ein eigenmächtiger, zur Entlassung berechtigender Urlaubsantritt vor.

OGH vom 27.11.2025, 8 ObA46/25k