Erweiterung der Auftraggeberhaftung im Baubereich

Durch das Betrugsbekämpfungsgesetz 2025 wurde im EStG 1988 die Auftraggeberhaftung im Baubereich im Zusammenhang mit der Arbeitskräfteüberlassung erweitert.

Wenn eine Leistungserbringung in Form einer Arbeitskräfteüberlassung erfolgt, haftet das auftraggebende Unternehmen bis zu einem Ausmaß von 8,00 % des Werklohnes für die vom Finanzamt Österreich einzuhebenden lohnabhängigen Abgaben.