Der Nationalrat hat beschlossen den Investitionsfreibetrag gemäß § 11 Einkommensteuergesetz 1988 (EStG 1988) im Zeitraum November 2025 bis einschließlich Dezember 2026 zu erhöhen.
Der Investitionsfreibetrag wird für Investitionen (Anschaffungs- und Herstellungskosten), welche im obgenannten Zeitraum getätigt werden, von bisher 10,00 % auf nunmehr 20,00 % und für Investitionen im Bereich der Ökologisierung von bisher 15,00 % auf nunmehr 22,00 % angehoben.
Der Investitionsfreibetrag kann nur für Wirtschaftsgüter geltend gemacht werden, die eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von mindestens vier Jahren haben und einem inländischen Betrieb oder einer inländischen Betriebsstätte zuzurechnen sind.
Es ist jedoch darauf zu achten, dass der Investitionsbetrag für bestimmte Wirtschaftsgüter, wie z.B. gebrauchte Wirtschaftsgüter nicht geltend gemacht werden kann.