Das Finanzamt Österreich hat einem Steuerpflichtigen den Einkommensteuerbescheid 2021 am 30.03.2023 und den Einkommensteuerbescheid 2022 am 11.04.2023 zugestellt, wobei beide Bescheide jeweils den Hinweis enthielten, dass die Begründung der Bescheide separat ergeht.