Abflusszeitpunkt bei Zahlung mit einer Kreditkarte

Bei Steuerpflichtigen gilt Geld dann als abgeflossen, sobald es aus dem Verfügungsbereich des Steuerpflichtigen tatsächlich ausscheidet.

Für den tatsächlichen Verlust der wirtschaftlichen Verfügungsmacht und einer Vermögensminderung, sohin für den Zeitpunkt des steuerlichen Abflusses, ist es die Abbuchung vom Girokonto des Steuerpflichtigen. Bis zum Zeitpunkt des Einzuges befinden sich die eingezogenen Beträge noch im Verfügungsbereich des Steuerpflichtigen. Erst im Zeitpunkt des tatsächlichen Einzuges scheiden die eingezogenen Beträge aus dem Dispositionsbereich des Steuerpflichtigen aus und tritt zu diesem Zeitpunkt ein wirtschaftlicher Vermögensabgang beim Steuerpflichtigen ein.

 

Werden sohin Ausgaben mit Kreditkarte bezahlt, so tritt aus steuerlicher Sicht bei einem sogenannten „Einnahmen-Ausgabenrechner“ der Abfluss des Geldbetrages erst im Zeitpunkt der Abbuchung vom Girokonto des Karteninhabers ein.

 

VwGH vom 26.03.2025, Ro 2021/13/0003