Kein Vorsteuerabzug für Schein- bzw. Deckungsrechnungen

Die materiellen Voraussetzungen für einen Vorsteuerabzug liegen nicht vor, wenn es sich bei den betreffenden Rechnungen um Schein- bzw. Deckungsrechnungen handelt und die jeweiligen Rechnungsaussteller die in der Rechnung angeführten Leistungen nicht erbracht haben, sondern diese vielmehr von „Schwarzarbeitern“ erbracht wurden. VwGH vom 22.01.2025, Ra 2023/13/0030