In der Rechtsprechung wurde klargestellt, dass eine solche Unfähigkeit zur Erbringung der vereinbarten Arbeit beim Arbeitnehmer auch dann eintreten kann, wenn dieser für seine Tätigkeit eine bestimmte Berechtigung benötigt und diese Berechtigung während des Dienstverhältnisses verliert.
OGH vom 23.10.2024, 0 ObA 61/24x