Mit 01.01.2025 wird das Kilometergeld auf EUR 0,50/km (bisher EUR 0,42/km) erhöht. Der Betrag in der Höhe von EUR 0,50/km gilt unabhängig davon, ob ein PKW, ein Motorrad oder ein Fahrrad benutzt wird. Werden weitere Personen mitbefördert kann für diese zusätzlich ein Betrag in der Höhe von EUR 0,15/km (bisher EUR 0,05/km) geltend gemacht werden.