Ab 01.01.2024 wird der ORF durch die Haushaltsabgabe finanziert, welche die bisherige Rundfunkgebühr (GIS-Gebühr) ersetzt. Dies gilt, soweit es den privaten Bereich betrifft je Hauptwohnsitz, unabhängig von der Anzahl der gemeldeten Personen.
Die Haushaltsabgabe beträgt monatlich EUR 15,30 und ist immer zu bezahlen, unabhängig davon, ob im Haushalt eine Rundfunkempfangseinrichtung existiert oder nicht.
Bitte beachten Sie, dass wenn mehrere Unternehmungen, welche Mitarbeiter beschäftigen und daraus folgend kommunalsteuerpflichtig sind, einen Geschäftssitz haben und dieselben Büroräumlichkeiten nutzen, jede Unternehmung ORF-Beiträge entrichten muss.
Jeder Unternehmer ist verpflichtet, dies unter Verwendung des dafür bereitgestellten Formulars, seine Anmeldung beim ORF bis spätestens 15.04.2024 durchzuführen.