Mit dem Budgetbegleitgesetz 2024 wurde ein befristeter Nullsteuersatz (dieser entspricht einer Umsatzsteuerbefreiung, die das Recht auf Vorsteuerabzug nicht ausschließt) für Lieferungen, innergemeinschaftliche Erwerbe, Einfuhren und Installationen von Photovoltaikmodulen in § 28 Abs 62 und 63 UStG 1994 beschlossen.