Für Tourismus- und Freizeitwirtschaftsbetriebe werden die Garantien der Republik Österreich durch die Österreichische Hotel- und Tourismusbank (ÖHT) abgegeben.
Garantieübernahmen durch die aws oder ÖHT werden gewerblichen und industriellen KMU’s sowie Personen/Unternehmen, die einen verkammerten oder nicht-verkammerten Freien Beruf selbstständig ausüben, gewährt.
Unabhängig davon, ob die Garantie durch die aws oder die ÖHT abgegeben/abgewickelt wird, sind folgende Unternehmen von einer Garantieübernahme ausgeschlossen.
- Unternehmen, die in dem der Antragstellung vorangegangen Wirtschaftsjahr URG-Kriterien erfüllen (Vermutung des Reorganisationsbedarfs, da die Eigenmittelquote weniger als 8 % und die fiktive Schuldungstilgungsdauer mehr als 15 Jahre beträgt)
- Unternehmen, die die gesetzlich vorgesehenen Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens auf Antrag der Gläubiger erfüllen
Die Krediteinräumung muss der Sicherung und der Erweiterung der Liquidität dienen und darf nicht für Umschuldungen verwendet werden. Demzufolge werden nur Betriebsmittelfinanzierungen sowie Finanzierungen für die Stundung von bestehenden Kreditlinien an gesunde Unternehmungen gewährt, die aufgrund der Krise über keine oder nicht hinreichende Liquidität zur Finanzierung des laufenden Geschäftsbetriebes verfügen und/oder deren Umsatz- und Ertragsentwicklung durch die Corona-Krise beeinträchtigt wird.
Die genauen Modalitäten und Konditionen für die Krediteinräumung sind bitte folgenden Webseiten zu entnehmen:
https://www.aws.at/aws-garantie/ueberbrueckungsgarantie/
https://www.oeht.at/produkte/covid19-100-garantie/