Voraussetzung hiefür ist, dass in Übereinstimmung mit § 323 c Abs. 6 BAO sämtliche Zahlungserleichterungsanträge und die für die Gutschriften einzubringenden Rückzahlungsanträge im FinanzOnline – System gestellt werden.
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Voraussetzung hiefür ist, dass in Übereinstimmung mit § 323 c Abs. 6 BAO sämtliche Zahlungserleichterungsanträge und die für die Gutschriften einzubringenden Rückzahlungsanträge im FinanzOnline – System gestellt werden.