Ab 01.01.2020 reduziert sich der Krankenversicherungsbeitrag für Gewerbetreibende und Bauern von derzeit 7,65 % auf 6,80 % und resultiert daraus eine Beitragsentlastung für die Beitragspflichtigen.
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Ab 01.01.2020 reduziert sich der Krankenversicherungsbeitrag für Gewerbetreibende und Bauern von derzeit 7,65 % auf 6,80 % und resultiert daraus eine Beitragsentlastung für die Beitragspflichtigen.