Pflichtbeiträge zur österreichischen gesetzlichen Sozialversicherung sind demzufolge nach § 4 Abs. 4 Z 1 lit. a oder § 16 Abs. 1 Z 4 lit. a EStG 1988 voll abzugsfähig, auch wenn in deren Bemessungsgrundlage ausländische sozialversicherungspflichtige Einkünfte beinhaltet sind.