Trifft die beitragspflichtige Person die Beitragsleistung (Beitragspflicht) aufgrund einer zwingenden sozialversicherungsrechtlichen Vorschrift, der sie sich nicht entziehen kann, dann liegt jedenfalls ein Pflichtversicherungsbeitrag vor, der als Betriebsausgabe abzugsfähig ist.
VwGH, 16.11.2021, Ra 2020/15/0077